Die SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besuchen in den letzten
drei Jahren die Berufsschulstufe. In der Berufsschulstufe
erfüllen sie nun ihre Berufsschulpflicht.
Der pädagogische Auftrag:
Die
Vorbereitung der SchülerInnen auf das Leben als Erwachsene mit größtmöglicher Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Er umfasst alle Lebensbereiche insbesondere auch die Arbeitswelt. Die Heranwachsenden sollen eine berufliche Tätigkeit finden, in der sie ihre eigenen Fähigkeiten verwirklichen können. Um die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der jungen Menschen zu stärken und sie zu befähigen, eigenverantwortlich zu handeln, werden ab dem zweiten Berufschuljahr verschiedene Praktika gemacht. Die SchülerInnen können sich einerseits auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Praktikumplatz in einem Betrieb ihrer Wahl suchen, zum anderen besteht die Möglichkeit, ein erstes Praktikum in der WfbM oder Förderstätte zu absolvieren.

Im dritten Berufsschuljahr konkretisieren sich die Vorstellungen , wie es nach der Schule beruflich weiter geht. Die WfbM bietet für ihre zukünftigen MitarbeiterInnen zwei Mal eine Praktikumszeit mit Infoabend für die Eltern an. Darüber hinaus finden vermehrt Gespräche mit dem zuständigen Vertreter des Arbeitsamtes statt, der in Zusammenarbeit mit SchulabgängerInnen, Erziehungsberechtigten und BerufsschulstufenlehrerInnen die erforderlichen Maßnahmen für den Übergang von der Schule in den Beruf trifft.
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